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Schneiders Zeitblick

Die Politik trifft keine Schuld

Es sind die Anderen. Die gemeinnützigen Vereine, NGO’s und Lobbyverbände, die in Deutschland Politik nach ihrem Verständnis betreiben. Wie zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe DUH. Sie führt der Regierung den Stift bei Entscheidungen, von denen sie meint, reinreden zu müssen. Das erreicht der Verein mit Klagen bis zum obersten Bundesgericht. So wie im Januar d. J., als das Bundesverwaltungsgericht der DUH Recht gab und urteilte: Klimaschutz geht vor, nahezu unbeschränkt, auch dann, wenn es grundgesetzliche Rechte kosten sollte. Die „Neue Zürcher Zeitung“ schrieb dazu im Februar 2026:

Der Richterspruch von Leipzig lässt in seiner wilden Radikalität ein assoziatives Bild vor Augen entstehen – von einem Gerichtspräsidenten, der sich zu den Klimaklebern auf die Straße legt. Wenn eine Rezession das Land verdunkelt, wenn es Arbeitslosigkeit und Bildungsnotstand gibt, wenn die Staatsverschuldung historisch ist, Bürokratie und Digitalisierung rückständig, die Infrastruktur verschlissen nach den Jahren der Merkel-Ära … Dann lässt sich das Urteil mit einer Plattitüde zusammenfassen: Klimaschutz ist wichtig – unter anderem. Das Erschreckende am Spruch von Leipzig sind deshalb nur zweitrangig die angedrohten Konsequenzen. Schockierend ist vor allem der Coup, wie Umweltaktivisten über die Justiz in die demokratische Gewaltenteilung eindringen konnten. Sie griffen mit ihrer Klimaklage nach einem Recht, das dem deutschen Parlament vorbehalten sein sollte: die Entscheidung über Klimaschutzziele und den Preis dafür. Im vorliegenden Fall könnten das Freiheits- und Grundrechte sein. Das Bundesverfassungsgericht erfand daraufhin 2021 ein neues Staatsziel, das der »Klimaneutralität «. Es sei nicht ausgeschlossen, dass ein »CO2-relevanter Freiheitsgebrauch irgendwann im Wesentlichen unterbunden werden müsse«.

Womit wir wieder am Anfang sind. Trifft die Politik wirklich keine Schuld? Man darf es bezweifeln. Werden doch mit den Aktivitäten der Vereine politische Ziele durchgesetzt, die man mit parlamentarischen Mitteln im Bundestag nie erreicht hätte. Da ist es einfacher, die außerparlamentarischen Truppen mit Steuergeld zu finanzieren. Die DUH erhält seit 2009 u. a. Zuwendungen von der amerikanischen „Climate Works Fundation“, der EU-Kommission, der deutschen Bundesregierung und von Firmen. 535 stimmberechtigte Mitglieder (Stand 4/25) und 100 Festangestellte (überwiegend Rechtsanwälte) treiben ein Land mit über 83 Millionen Einwohnern vor sich her. Das kann’ste dir nicht ausdenken!

Dass Sie, liebe Leser, sich nicht von anderen treiben lassen, hofft herzlichst
Ihr Jürgen Schneider (schneiders-zeitblick@web.de)